Zulassungsverfahren von Ausbildungsstellen

Das Verfahren zur Zertifizierung einer Kompetenz erfordert gemäß der ISO 17024 („Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren“) und dem Akkreditierungsgesetz der Österreichischen Bundesregierung (AkkG – Bundesgesetz über die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen) das Einhalten gewisser Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen sind in der "Richtlinie für Ausbildungsstellen" festgehalten.

Sämtliche in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen sind für alle betroffenen Personen und Organisationen als verbindlich anzusehen und deren Anerkennung als zwingende Voraussetzung zur Zulassung als Ausbildungsstelle definiert.

Nachstehend finden Sie, die für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente als Download verfügbar.

Antrag auf Zulassung als Aubildungsstelle
Richtlinie zur Verwendung von Zeichen, Logos und Zertifikaten
Checkliste zur Bewertung der Unparteilichkeit und Objektivität im Bereich der Personenzertifizierung
Richtlinie für Online-Ausbildungen und -Prüfungen

Ohne einer Zustimmung, zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen dieser Richtlinien und Checklisten ist eine Zulassung als Ausbildungsstelle bzw. die Verlängerung einer Zulassung nicht möglich.


Ablauf des Zulassungsverfahrens

Antrag auf Zulassung

Folgende Unterlagen sind per Mail an Frau Nina Hackl n.hackl@systemcert.atzu übermitteln:

Antrag auf Zulassung: vollständig ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet (mit Stempel und Unterschrift)
Firmenbuchauszug (aktuelle Version, eventuell Vereinsregisterauszug)
Lehrgangs- und Organisationsbeschreibung (Curriculum)

Für das Zulassungsverfahren bei Ihrer Erstzulassung (entweder Online- oder Präsenzlehrgang) verrechnen wir, unabhängig vom Ergebnis, EUR 150,00 exkl. 20 % USt. pro Kompetenz.
Werden beide Lehrgangsarten eingereicht oder ein bereits zugelassener Lehrgang um die Möglichkeit von Online oder Präsenz erweitert, werden zusätzlich EUR 75,00 exkl. 20 % USt. in Rechnung gestellt.
Die Rechnungslegung erfolgt mit Antragsstellung.


Die Lehrgangs- und Organisationsbeschreibung (Curriculum) muss mindestens folgendes beinhalten:

Beschreibung der Organisation (Größe, Anzahl der MitarbeiterInnen, sowie Gründungsjahr)
Art der angebotenen Lehrgänge und deren Zielgruppen (Dienstleistungsportfolio)
Wurden betreffend der beantragten Kompetenz(en) bereits Lehrgänge durchgeführt?
Wenn ja, seit wann, wie viele und mit wie vielen TeilnehmerInnen?

Beschreibung Ihres Lehrganges der beantragten Kompetenz(en)
(konform mit dem zugrunde liegenden Zertifizierungsprogramm der jeweiligen Kompetenz)

Bekanntgabe von eventuell geplanten virtuellen Lernangeboten

Kenntlichmachung im Curriculum bzw. Beschreibung der virtuellen Lernangebote und Festlegung des Ausmaßes

Beschreibung der Qualifikationen der für diesen Lehrgang angedachten bzw. eingesetzten TrainerInnen und PrüferInnen

Existenz etwaiger zertifizierter Qualitätsmanagementsysteme, wie z.B. ISO 9001, …Bei der Durchführungsart als
Online-Lehrgang muss ein gesondertes didaktisches Konzept mit Angabe der Vermittlungsmethoden (Webinar, Distance-Learning, Blended Learning, ...)
laut Vorgaben des Zertifizierungsprogrammes eingereicht werden.


Prüfung des Antrages auf Konformität durch ein fachspezifisches Gremium (Steuerungsgruppe)


Ergebnis des Antrages auf Zulassung

Bei negativer Rückmeldung durch die Steuerungsgruppe: Weiterleitung der Differenzen hinsichtlich der Konformität bzw. Plausibilität und Adaptierung der Einwände in das Curriculum
Bei positiver Rückmeldung durch die Steuerungsgruppe: Ausstellung einer Zulassungsurkunde für die eingereichte Kompetenz mit Angabe der zugelassenen Lehrgangsart (Online- und/oder Präsenzunterricht). Die Zulassung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.


Listung als zugelassene Ausbildungsstelle (Link)
mit Zulassungsnummer, zugelassener Lehrgangsart (Online und/oder Präsenz), sowie Gültigkeitszeitraum der Zulassung pro Kompetenz

Bereitstellung der erforderlichen Formulare und Übermittlung der Cloud-Login-Daten
Bereitstellung der zwingend zu verwendenden Formulare durch Übermittlung der Login-Datenfür den persönlichen Downloadbereich Ausbildungsstelle unter:   https://cloud.systemcert.at/login


Zulassung von PrüferInnen
Informationen bei Frau Verena Papst, BSc., MA, unter T +43 3842 48476-13 bzw. v.papst@systemcert.atJede(r) PrüferIn muss vor der ersten Prüfung durch eine befugte Person verifiziert und durch die Zertifizierungsstelle zugelassen und beauftragt werden. Die Zertifizierungsstelle ist verpflichtet die Leistungsfähigkeit und Objektivität aller verbundenen Stellen laufend zu überwachen, um die Gültigkeit und Wertigkeit des Zertifizierungsverfahrens zu gewährleisten.

Monitoring von Ausbildungsstellen
Alle zugelassenen Ausbildungsstellen sind zwingend in einen Monitoringprozess involviert. Dieses Monitoring erstreckt sich über 3 Jahre und ist Voraussetzung für die Verlängerung des Status als zugelassene Ausbildungsstelle.

Das Monitoring von Ausbildungsstellen umfasst nachfolgende Punkte:

Stichprobenartige Vor-Ort-Begutachtung im Zuge des Monitorings von Prüfer(innen) durch die ZertifizierungsstelleBewertung der eingereichten Unterlagen der Ausbildungsstellen an die Zertifizierungsstelle durch die ZertifizierungsstelleEvaluierung der Ausbildungsstellen durch die Prüfungskanditat(innen)Der Aufwand für diesen Prozess wird den Ausbildungsstellen zum Selbstkostenpreis der Zertifizierungsstelle verrechnet.
Jeweils im 1. Jahr der Zulassung bzw. bei einer Verlängerung werden EUR 450,00 zzgl. 20 % USt. für 3 Jahre pro Organisation in Rechnung gestellt.