Wesentliche Informationen zur

Produktzertifizierung

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Akkreditiert

Beschreibung / Informationen

EN 1090-1Mit der Einführung der EN 1090 wurde eine Normenreihe geschaffen, die in bisher drei Teilen die Herstellung und Inverkehrbringung von Tragwerken aus Stahl und/oder Aluminium auf europäischer Ebene regelt. Sie ist das auf die Ausführung ausgerichtete Pendant zu den Bemessungsregeln EN 1990ff (Eurocodes) und reiht sich in eine Reihe von Produktnormen ein, die über die Bauproduktenverordnung bei Inverkehrbringung auf dem Markt der Union (genauer: EWR) einen gesetzlichen Charakter haben.
Wer ist betroffen?
Die EN 1090-1 regelt das Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile aus Stahl und/oder Aluminium. Hier wird also nicht die Herstellung von Tragwerken selbst behandelt, sondern die Notwendigkeit der Zertifizierung der WPK (werkseigenen Produktionskontrolle) durch eine anerkannte Stelle, die entsprechenden Inspektionsintervalle und die bei der Inverkehrbringung notwendigen Dokumente "CE-Kennzeichen" und "Leistungserklärung".

Dieser Normteil ist für Organisationen relevant, die
- Bauprodukte (auch Bausätze) herstellen und untern ihrem Namen auf dem Markt der Union in Verkehr bringen oder
- Bauprodukte (auch Bausätze) herstellen lassen und unter ihrem Namen auf dem Markt der Union in Verkehr bringen oder
- bereits in Verkehr gebrachte Produkte so verändern, dass die Leistungsmerkmale verändert werden (können)

Etwas anders verhält es sich mit den Ausführungsnormen EN 1090-2 (Stahl) und EN 1090-3 (Aluminium) und den dazugehörigen Ergänzungen für dünnwandige kaltumgeformte Anwendungen (EN 1090-4 und EN 1090-5). Diese Normen stellen den aktuellen Stand der Technik dar. Deswegen müssen sie nicht nur dann angewendet werden, wenn Bauteile hergestellt werden, die später nach EN 1090-1 gekennzeichnet werden, sondern auch, wenn
- einzelne Prozessschritte für solche Produkte (Zuschneiden, Umformen, Schweißen, Beschichten, etc.) durchgeführt werden
- Tragwerke montiert werden oder an bestehenden Tragwerken Reparaturen vorgenommen werden.

Dabei hat die Verpflichtung zur Einhaltung der Ausführungsnormen EN 1090-2 und -3 alleine nicht zwingend zur Folge, dass die Organisation nach EN 1090-1 zertifiziert sein muss. All diese Kriterien gelten nur für Bauprodukte, die für die Errichtung im EWR vorgesehen sind, wobei in anderen Ländern die Ausführung nach EN 1090-2, -3, -4, oder -5 ebenfalls vertraglich gefordert werden kann.
Bei Fragen zur Einordnung Ihrer Organisation dürfen Sie uns gerne kontaktieren.
Wie sieht der Weg zur Zertifizierung nach EN 1090-1 aus?
Als Zertifizierungsstelle sind wir der Unabhängigkeit verpflichtet und können daher keine beratenden Tätigkeiten übernehmenFolgende Optionen stehen Ihnen aber offen:- Sie erarbeiten eigenständig Ihr System der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK).- Sie ziehen einen Berater heran, der Sie beim Erstellen des Handbuchs und in anderen fachlichen Fragen unterstützt.- Wir führen ein zweistufiges Audit durch, wobei bei einem Voraudit eine Bestandserhebung durchgeführt wird.
Professionelle Abwicklung durch SystemCERT:
Neben der Zertifizierung nach EN 1090-1 können wir Ihnen dank unserer umfassenden Tätigkeiten im Bereich der Schweißtechnik eine Vielzahl an weiteren Leistungen bieten, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Normanforderungen stehen:
- Zertifizierung Ihrer Organisation durch SystemCERT, einer akkreditierten und notifizierten Stelle
- Auditierung in Österreich über ein regional gut verteiltes Auditorennetzwerk
- Auditierung im EU- und Nicht-EU-Ausland (Auditsprachen Deutsch oder Englisch)
- Kombinationsaudits mit anderen Regelwerken (EN ISO 3834, ISO 9001, etc.) sind möglich
- Kompetenter Ansprechpartner für andere verwandte Leistungen:
[+] Konformitätsbewertungen für Prozesse, die nicht über eine Zertifizierung abgedeckt werden können (statische Berechnung, thermischer Zuschnitt, etc.)
[+] Schweißerprüfungen nach EN ISO 9606-1 oder -2, etc.
[+] Zerstörungsfreie Prüfverfahren
Im Rahmen von Zertifizierungsaudits können Schweißerprüfungen nach EN ISO 9606-1/-2 abgelegt werden.
Wie sieht der Weg zur Zertifizierung nach EN 1090-1 aus?
Der erste Schritt besteht in der Anschaffung der relevanten Regelwerke und der Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle („WPK“). Der Dokumentationsaufwand hängt unmittelbar mit der gewählten Zertifizierungsstufe (Ausführungsklasse 1 bis 4) zusammen. Nun tritt das Unternehmen an SystemCERT heran und ersucht um Angebotserstellung. Wird das Angebot angenommen und anschließend die Zertifizierung beauftragt, legt SystemCERT das AuditorInnenteam fest und vereinbart einen Audittermin. Im Rahmen der Erstinspektion wird überprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle wirksam implementiert wurde und die intern getroffenen Vorgaben bei der täglichen Arbeit umgesetzt werden. Die Ergebnisse werden in der Auditcheckliste und im Auditbericht dokumentiert. Bei positivem Abschluss wird das Zertifikat ausgestellt. Die Gültigkeit der Zertifizierung bleibt solange aufrecht, solange die festgelegten Überwachungsaudit erfolgreich durchgeführt werden und es keine wesentlichen Veränderungen in der Organisation (z.B.: Wechsel der verantwortlichen Schweißaufsicht oder Einführung neuer Schweißprozesse etc.) gibt. Die Überwachungsintervalle hängen von der Ausführungsklasse ab, in der der Hersteller tätig ist.
Der Auditaufwand und somit die Kosten für die Zertifizierung nach EN 1090-1 hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Unternehmensgröße und MitarbeiterInnenzahl
- bereits vorhandene Zertifikate (EN ISO 3834-2, -3, -4; ISO 9001; etc.)
- Ausführungsklasse
Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot! Individuelle und persönliche Betreuung sind für uns Selbstverständlichkeit. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Zertifizierungswesen sind wir Ihr optimaler Ansprechpartner für die Normenreihe EN 1090.
Wechsel der Zertifizierungsstelle
In den meisten Fällen gehen Zertifizierungsstellen und zertifizierte Organisationen längerfristige Partnerschaften ein, mit dem Ziel, Abläufe kontinuierlich zu verbessern, die Normkonformität aufrecht zu erhalten und letztlich auch die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Wechsel der Zertifizierungsstelle in Frage kommt (weil z.B. eine Stelle ihre Tätigkeiten einstellt, die Gesprächsbasis nicht mehr stimmt oder sich keine nennenswerten Erkenntnisse mehr ergeben). Insbesondere in der EN 1090-1 stellt sich oft die Frage, ob mit den Auditintervallen wieder von neu begonnen werden muss oder, ob längere Intervalle „mitgenommen“ werden können.
SystemCERT hält sich in diesem Fall an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und übernimmt bereits begonnene Intervalle unter der Voraussetzung, dass Unterlagen (z.B. Auditberichte) zu vergangenen Audits vorgelegt werden können, die Auskunft über die zuletzt festgelegten Intervalle und eventuelle Nichtkonformitäten, Verbesserungspotenziale oder Ähnliches geben.

EN 15085-2 Bahnanwendungen - Schweißen von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen

Die Normenreihe EN 15085-2 wurde vom „Technischen Komitee CEN/TC 256 Eisenbahnwesen“ erarbeitet und mit 01.01.2008 als ÖNORM EN 15085-2 in Österreich erstmalig umgesetzt. Mit der letzten sukzessiven Überarbeitung der Normteile, beginnend mit EN 15085-2:2020 wurden weitreichende Änderungen eingeführt.

Die Normenreihe beschreibt die Anforderungen an Organisationen, die Schienenfahrzeugkomponenten schweißtechnisch Herstellen oder Instandhalten bzw. geschweißte Konstruktionen für Bahnanwendungen Konstruieren oder damit handeln.

- EN 15085-1 (Allgemeines)EN 15085-1 (Allgemeines)

- EN 15085-2 (Anforderungen an Schweißbetriebe): In diesem Teil werden Bauteile in Klassifikationsstufen (CL1-CL3) eingeteilt, Tätigkeitsbereiche (P, M, S, D) beschrieben und davon abhängige Pflichten des Herstellers definiert. Betriebe werden nach dieser Norm zertifiziert, wenngleich die Einhaltung der anderen relevanten Normteile ebenso überprüft wird.

- EN 15085-3 (Konstruktionsvorgaben): Hier werden Kriterien zur Einstufung in Schweißnahtgüteklassen beschrieben, die sich wiederum auf die Anforderungen an Ausführung und Prüfung auswirken. Des Weiteren sind Konstruktionsrichtlinien und Anforderungen an Konstruktionszeichnungen enthalten.

- EN 15085-4 (Fertigungsanforderungen): In diesem Teil ist die schweißtechnische Planung und Ausführung geregelt

- EN 15085-5 (Prüfung und Dokumentation): Dieser Teil beschreibt unter Anderem Umfänge für die zerstörungsfreie Prüfung, liefert Anforderungen an das Personal und die Dokumentation.

- EN 15085-6 (schweißtechnische Instandhaltung): Dieser, mit 2022 neu eingeführte Teil beschreibt die Besonderheiten bei der Instandhaltung in Ergänzung zu EN 15085-4. Als Inhalte sind beispielsweise die Bedingungen beim Schweißen außerhalb von Werkstätten oder Umgang mit fehlenden Basisinformationen (Zeichnungen, Werkstoffe) zu nennen.

Änderungen mit Einführung der EN 15085-2:2020Im direkten Vergleich zwischen dieser, zwischen 2020 und 2023 erschienenen zweiten „Generation“, sind im Vergleich zur ursprünglichen Normenreihe folgende Änderungen zu nennen:
- Geänderte Zuordnung der Bauteile zu Klassifikationsstufen
- Entfall der CL4 (jetzt Tätigkeitsbereich D)
- Entfall der Notwendigkeit zur Zertifizierung (wird auf Vertragsebene weiterhin gefordert und umgesetzt)
- Neuer Teil 6 für die Instandhaltung
- Unterteilung der bisherigen CP B in CP B1 und CP B2
- Entfall der Zulässigkeit der EN ISO 15610, EN ISO 15611 und EN ISO 15612 in CP C3
- Geänderte Anforderungen an Sichtprüfer

Tätigkeitsbereiche
Bei der Zertifizierung werden vier Tätigkeitsbereiche unterschieden:
D (Konstruktion): Berechnung, Konstruktion und Dokumentation für die Fertigung „D“ und Instandsetzung „D (M)“ geschweißter Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile

P(Produktion): Herstellung, Änderung und Prüfung geschweißter Schienenfahrzeuge und -fahrzeugteile (einschließlich Ersatzteile)

M(Instandsetzung): schweißtechnische Instandsetzung von Schienenfahrzeugen und -fahrzeugteilen durch Schweißen (einschließlich Prüfung)

S(Einkauf und Lieferung): Einkauf und Lieferung geschweißter Bauteile für Neufertigungs- „S“ oder Instandsetzungstätigkeiten „S (M)“ ohne Ausführung von Schweißarbeiten

Ablauf der Zertifizierung:
Nach Kontaktaufnahme erhalten Sie einen Erhebungsbogen.‍Auditzeit und Kostenaufwand richten sich nach der beantragten Klassifikationsstufe (CL1 – hohe Anforderungen bis CL3 – niedrige Anforderungen), den Tätigkeitsbereichen, der Anzahl von Schweißern, Schichten, angewendeten Schweißverfahren und Werkstoffgruppen. Nach Übermittlung des Erhebungsbogens und Prüfung unsererseits erhalten Sie ein unverbindliches Angebot.

Zertifizierung nach EN ISO 3834-2,-3,-4

Mit der Normenreihe EN ISO 3834 wurde ein international anerkanntes Regelwerk für die Schweißtechnik geschaffen, durch dessen Anwendung sichergestellt werden soll, Schweißarbeiten entsprechend den Anforderungenausgeführt werden. Die genauen Anforderungen können sich aus dem anzuwendenden Teil der EN ISO 3834 selbst, anzuwendenden Produktnormen sowie gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben ergeben.

Die Normenreihe EN ISO 3834 ist ein prozessorientiertes Regelwerk und bezieht sich nicht auf eine bestimmte Produktgruppe. Das erklärt, warum sie selbst im höchsten Anwendungsteil (EN ISO 3834-2) nicht immer konkrete Forderungen an den Herstellungsprozess stellt, sondern eher zu berücksichtigende Aspekte der Qualitätssicherung und deren Umsetzungsmöglichkeiten anführt. In Fällen, in denen aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen die Einhaltung einer produktbezogenen Norm (EN 1090, EN 13480, EN 13445, EN 15085, etc.) gefordert wird, sind die Forderungen meist klarer, wenn produkt- und prozessbezogene Normgemeinsam betrachtet werden. Dementsprechend ist die Auftragsprüfung und die damit verbundene Suche nach zutreffenden Produktnormen Kerninhalt der Normenreihe.
Wann macht eine Zertifizierung Sinn?
Ist ein Hersteller nach einer Produktnorm (z.B.: EN 1090-2 oder EN 15085-2) zertifiziert und fertigt ausschließlich Produkte in Anwendungsbereich dieser Normen, ist eine eigenständige Zertifizierung nach EN ISO 3834 nicht zwingend erforderlich, da die Inhalte in der bestehenden Zertifizierung berücksichtigt werden.
Insbesondere im Zusammenhang mit Produktgruppen, die nicht in dieser Art und Weise in Normen abgebildet und über Firmenzertifizierungen abgesichert werden, liefert eine Zertifizierung nach EN ISO 3834 einen objektiven Nachweis der Qualitätssicherung. Solche Produktgruppen sind beispielsweise: Maschinenbau, Rohrleitungsbau, Druckbehälterbau, Automobilindustrie.

Die zertifzierbaren Teile der EN ISO 3834:

  • ISO 3834-2
    Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Schmelzschweißen metallischerWerkstoffe
    Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen
  • ISO 3834-3
    Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe
    Teil 3: Standard Qualitätsanforderungen
  • ISO 3834-4 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Schmelzschweißen metallischer Werkstoffe
    Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen

Verordnung (EU) 2016/424 („Seilbahnverordnung“)
Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/424 (Seilbahnverordnung) ist SystemCERT auch in dieser Branche tätig und führt Zertifizierungsverfahren nach allen Modulen (B, D, F, G und H 1) für alle Teilsysteme und Sicherheitsbauteile von Seilbahnen und Schleppliften durch.

Der Zertifizierungsablauf unterscheidetsich je nach Modul:

  • Modul B: EU-Baumusterprüfung - im Folgenden „Modul B“ genannt: Bei derEU-Baumusterprüfung handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine notifizierte Stelle den technischen Entwurf eines Teilsystems oder eines Sicherheitsbauteils untersucht, prüft und bescheinigt, dass der technische Entwurf die für ihngeltenden Anforderungen der Verordnung erfüllt. Die EU-Baumusterprüfung erfolgt durch Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Teilsystems oder des Sicherheitsbauteils anhand einer Prüfung von technischen Unterlagen sowie Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Teilsystems oder Sicherheitsbauteils (Baumuster).
  • Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess – im Folgenden „Modul D“ genannt. DasQualitätssicherungssystem des Herstellers für Herstellung, Endabnahme undPrüfung der betreffenden Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile wird dabei regelmäßig überprüft.
  • Modul F: Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils – im Folgenden „Modul F“ genannt. Bei der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller festgelegte Verpflichtungen erfüllt und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die bestimmten Bestimmungen unterworfenen betreffenden Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster entsprechen und den für sie geltenden Anforderungen der Verordnunggenügen.
  • Modul G: Einzelprüfung – im Folgenden „Modul G“ genannt: Bei der Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller festgelegte Pflichten erfüllt sowie gewährleistet und auf eigene Verantwortung erklärt, dass das den Bestimmungen unterworfene betreffende Teilsystem oder Sicherheitsbauteil diedafür geltenden Anforderungen der Verordnung erfüllt. Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils – im Folgenden „Modul F“ genannt. Bei der Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung des Teilsystems oder Sicherheitsbauteils handelt es sich um den Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem der Hersteller festgelegte Verpflichtungen erfüllt und auf eigene Verantwortung erklärt, dass die bestimmten Bestimmungen unterworfenen betreffenden Teilsysteme oder Sicherheitsbauteile dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster entsprechen und den für sie geltenden Anforderungen der Verordnung genügen.
  • Modul H 1: Die Konformität von Teilsystemen oder Sicherheitsbauteilen wird im Modul H1 auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bewertet. Die Beurteilung der umfassenden Qualitätssicherung hat dabei einen systemischen und wiederkehrenden Charakter und ist mit der Auditierung eines QM-Systems vergleichbar.
Die Bescheinigungen beziehen sich in allen Modulen direkt auf die herzustellendenProdukte. Sie sind im Allgemeinen unbegrenzt gültig, in den Modulen D und H 1 aber an regelmäßige Audits geknüpft.  

Wir weisenan dieser Stelle darauf hin, dass einige Zertifikate der ehemals notifizierten Stelle "Certra S.R.L." (Notified Body number 1620) insofern durch SystemCERT übernommen wurden, als die entsprechenden Qualitätssicherungssysteme weiterhin laufend überwacht werden können. Die ursprünglich ausgestelltenZertifikate werden dabei nicht zwangsläufig überschrieben, sondern bleiben im Allgemeinen gültig. 

Bei Fragen zum Zertifizierungsablauf, sowie zur Gültigkeit von ausgestellten Dokumentenmit den NoBo Nummern "1620" und "2390" wenden Sie sich bitte an Frau Jasmin Stelzer oder Herrn DI Elias Glantschnig.