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Umgang mit Einsprüchen und Beschwerden

Einsprüche und Beschwerden müssen zwingend entgegengenommen, beurteilt, sowie Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Sämtliche interessierten Parteien haben die Möglichkeit, über die Homepage der Zertifizierungsstelle oder andere schriftliche Wege Einsprüche und Beschwerden einzubringen.

Werden Einsprüche und Beschwerden mündlich eingebracht, wird darauf hingewiesen, dass diese zur Behandlung schriftlich einzureichen sind. Hinsichtlich der Bearbeitung von Einsprüchen und Beschwerden ist die Unparteilichkeit zu wahren, d.h. Personen, die im Verfahren eingesetzt waren, dürfen den betreffenden Einspruch bzw. die Beschwerde weder bewerten noch bearbeiten.

Es muss sichergestellt sein, dass der/die AbsenderIn durch die Eingabe eines Einspruches bzw. einer Beschwerde nicht schlechter gestellt ist. Werden im Zuge eines Audits Einsprüche oder Beschwerden erhoben bzw. eingebracht, sind diese durch den/die AuditteamleiterIn in den Auditfeststellungen (als eigener Punkt) zu dokumentieren und stellen somit die Schriftform dar.

Verbesserungen und Lob

Waren Sie mit etwas besonders zufrieden bzw. haben Sie für uns Vorschläge, wie wir unsere Abläufe und Prozesse weiterverbessern können, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.
Wir freuen uns über Ihre Anregung!

Bitte senden Sie Ihr Mail mit Ihren Anregungen an Uwe Hackl, MBA | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir zertifizieren auf höchstem Niveau.

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